Neue Verkehrsregeln 2020 ⚠️ Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern!
Info vom ADAC:
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn künftig einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.